Winter in Lübbenau

Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist ein "Staatlich anerkannter Erholungsort". Für das gesamte Stadtgebiet, inklusive der Orts- und Gemeindeteile, wird ein Kurbeitrag erhoben. Er beträgt pro Übernachtung 2,00 € für jede Person ab dem 18. Lebensjahr.

Grundlage hierfür ist die Satzung (gültig ab 18.06.2020) der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages.

Jeder beitragspflichtige Gast erhält dafür eine GästeCard,  mit der er rabattierte Angebote touristischer Einrichtungen und Leistungen aus den Freizeitangeboten der Spreewaldregion und ihrer Umgebung nutzen kann. 

 

Beitragsfreie Personen sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
  • unentgeltliche Übernachtung bei Verwandten
  • Schwerstbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 80, die laut amtlichem Ausweis ständig auf eine Begleitperson angewiesen sind, und deren Begleitperson
  • erkrankte Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Unterkunft zu verlassen (ärztliches Attest ist bis spätestens am Tag der Abreise vorzulegen)
  • ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen oder für Tagungen, Schulungen und Lehrgänge im Erhebungsgebiet aufhalten
  • Schülergruppen ab 5 Personen und deren Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen, Jugendherbergen, Einrichtungen des Behindertenwerkes und vergleichbaren Einrichtungen