Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist ein "Staatlich anerkannter Erholungsort". Für das gesamte Stadtgebiet, inklusive der Orts- und Gemeindeteile, wird ein Kurbeitrag erhoben. Er beträgt pro Übernachtung 2,00 € für jede Person ab dem 18. Lebensjahr.
Grundlage hierfür ist die Satzung (gültig ab 18.06.2020) der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages.
Jeder beitragspflichtige Gast erhält dafür eine GästeCard, mit der er rabattierte Angebote touristischer Einrichtungen und Leistungen aus den Freizeitangeboten der Spreewaldregion und ihrer Umgebung nutzen kann.
Vorschau Gästecard mit Rabatten
Beitragsfreie Personen sind: