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Naturerlebnisse im UNESCO Biosphärenreservat Spreewald.
Das Angeln ist in Brandenburg grundsätzlich ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt. Seit dem Jahr 2006 kann man in Brandenburg den Fischfang mit 2 Friedfischhandangeln ohne Anglerprüfung (Fischereischein) ausüben.
Im Land Brandenburg müssen Angler ohne Fischereischein immer drei Papiere mitführen:
• Fischereiabgabenmarke (eingeklebt in Nachweiskarte)
• Angelkarte (Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers bzw. Eigentümers des Gewässers)
• Gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Bundespersonalausweis soweit vorhanden)
• Die Fischereiabgabemarke ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln
Die Angelkarte ist eine privatrechtliche Erlaubnis für das jeweilige Angelgewässer. Angelkarten werden von den Fischern, dem Landesanglerverband, Angelvereinen, Angelläden, Zeltplatzverwaltungen u. a. ausgegeben. Vielfach können Sie hier auch die Fischereiabgabemarken erwerben.
In Lübbenau/Spreewald sind sie erhältlich beim Campingplatz am Schlosspark (Tel. +49 (0) 3542 3533) im Fischrestaurant "Spreewald-Idyll" (Tel. +49 (0) 3542 41777) und im Anglerfachgeschäft Firl (Tel. +49 (0) 3542 80227).
Angelgewässer im Oberspreewald