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Angeln
Rechtliche Grundlagen für das Friedfischangeln
Das Angeln ist in Brandenburg grundsätzlich ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt. Seit dem Jahr 2006 kann man in Brandenburg den Fischfang mit 2 Friedfischhandangeln ohne Anglerprüfung (Fischereischein) ausüben.
Im Land Brandenburg müssen Angler ohne Fischereischein immer drei Papiere mitführen:
1. Fischereiabgabenmarke (eingeklebt in Nachweiskarte)
2. Angelkarte (Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers bzw. Eigentümers des Gewässers)
3. Gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Bundespersonalausweis soweit vorhanden)
Die Fischereiabgabemarke ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Die Angelkarte ist eine privatrechtliche Erlaubnis für das jeweilige Angelgewässer. Angelkarten werden von den Fischern, dem Landesanglerverband, Angelvereinen,
Angelläden, Zeltplatzverwaltungen u. a. ausgegeben. Vielfach können Sie hier auch die Fischereiabgabemarken erwerben.
In Lübbenau/Spreewald sind sie erhältlich beim Campingplatz am Schlosspark (Tel. 03542 3533),
im Fischrestaurant "Spreewald-Idyll" (Tel. 03542 41777) und im Anglerfachgeschäft Firl (Tel. 03542 80227).

- Verhaltensregeln für Angler im Biosphärenreservat
- Angelgewässer im Oberspreewald
- Angelgewässer im Unterspreewald
- Broschüre zum Friedfischangeln in Brandenburg
Fredi's Spreewald-Angeltouren
Organisation und Durchführung von geführten Angeltouren (auch Ausgabe von Angelkarten, Ausleihe von Angelgeräten, Angebot entsprechender Köder)
Fred Horn
Straße des Aufbaus 2a
03222 Lübbenau/Spreewald
Tel. 03542-46234 / Mobil: 0176-23622953
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